Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.11.2015 - 10 CS 15.2437   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38830
VGH Bayern, 09.11.2015 - 10 CS 15.2437 (https://dejure.org/2015,38830)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.2015 - 10 CS 15.2437 (https://dejure.org/2015,38830)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 2015 - 10 CS 15.2437 (https://dejure.org/2015,38830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Verlegung einer Versammlung am 9. November aufgrund einer Gefahrenprognose (hier: Beeinträchtigung der Würde der Opfer des Nationalsozialismus)

  • rewis.io

    Zeitliche Verlegung einer Versammlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Verlegung einer Versammlung am 9. November aufgrund einer Gefahrenprognose (hier: Beeinträchtigung der Würde der Opfer des Nationalsozialismus)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 1.13

    Wiederholungsgefahr; Holocaust-Gedenktag; Versammlungsverbot; Auflage; Begriff

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2015 - 10 CS 15.2437
    Denn Störungen durch Wortbeiträge, die, obgleich provokativen Charakters, kein erhebliches Gewicht aufweisen, ergeben als solche keinen verhältnismäßigen Anlass für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit (BVerwG, U. v. 26.2.2014 - 6 C 1.13 - juris Rn. 19).

    Zum einen besteht entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin für die Antragstellerin als Grundrechtsträgerin keine Obliegenheit, für die Bestimmung des Versammlungszeitpunktes und des gewählten Themas triftige Gründe zu liefern (BVerwG, U. v. 26.2.2014 - 6 C 1.13 - juris Rn. 19).

    Die öffentliche Präsenz einer bestimmten Gruppierung am 9. November verleiht für sich genommen ihrer Versammlung noch keine eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken, dem dieser Tag gewidmet ist (BVerwG, U. v. 26.2.2014, a. a. O., Rn. 19).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2015 - 10 CS 15.2437
    Damit verkennt die Antragsgegnerin, dass als Grundlage der Gefahrenprognose konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich sind und bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen nicht ausreichen (BVerfG, B. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung liegt letztlich bei der Behörde (BVerfG, B. v. 20.12.2012, a. a. O., Rn. 17).

  • VGH Bayern, 26.10.2015 - 10 CS 15.2339

    PEGIDA-Veranstaltung; versammlungsrechtliche Beschränkungen; Zuweisung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2015 - 10 CS 15.2437
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2015 (10 CS 15.2339) Bedenken geäußert, ob dem Antragsteller die Geschehnisse bei den Dresdner Pegida-Versammlungen pauschal zugerechnet werden können.
  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156

    Versammlungsrechtliche Beschränkung - Gewährung von Prozesskostenhilfe für

    Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG dürfen bei der auch im Rahmen des Art. 15 Abs. 2 BayVersG anzustellenden Gefahrenprognose beim Erlass von Beschränkungen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (BayVGH, B.v. 9.11.2015 - 10 CS 15.2437 - juris Rn. 5).

    Auch das Motto der angezeigten Kundgebung "Arbeit - Zukunft - Heimat! Kapitalismus zerschlagen!" steht jedenfalls in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den in Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 BayVersG geschützten Rechtsgütern (vgl. BayVGH B.v. 9.11.2015 - 10 CS 15.2437 - juris Rn. 5).

  • OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16

    Zeitliche Verlegung einer für den 9. November geplanten Demonstration

    Diese Feststellung setzt voraus, dass die Versammlung eine den Umständen nach eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken erkennen lässt, etwa diesem nicht den ihm aus Sicht der Mitbürger gebührenden Stellenwert belässt, insbesondere dessen Sinn oder moralisch-ethischen Wert negiert, oder in anderer Weise dem Anspruch der Bürger entgegenwirkt, sich ungestört dem Gedenken zuwenden zu können, ohne hierbei erheblichen Provokationen ausgesetzt zu sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Januar 2012 - 1 BvQ 4/12 - juris; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 C 1/13- juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2013 - 1 BvQ 52/13 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. November 2015 - 10 CS 15.2437 - juris).
  • VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 CS 15.2603

    Versammlungsanzeige auf Vorrat

    Hintergrund für die Einführung der Zwei-Jahres-Frist war im Übrigen gerade" "grundlos frühzeitigen Versammlungsanzeigen entgegenzuwirken"" um damit "unnötigen Verwaltungsaufwand bei den Versammlungsbehörden" zu vermeiden helfen, solange nicht feststeht, ob die Versammlung überhaupt durchgeführt werden soll (so die Gesetzesbegründung, LT-Drucks. 15/10181 v. 11.3.2008" S. 19; vgl. Merk in Wächtler/Heinhold/Merk, a. a. O., Art. 13 Rn. 16, 17; Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, 16. Aufl. 2011, § 14 Rn. 8; vom Senat bislang nicht entschieden für die Pegida-Montagsversammlungen: vgl. BayVGH, B. v. 9.11.2015 - 10 CS 15.2437 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht